Problematische WEG
Ist Ihre WEG unverwaltet? Bekommen Sie keine Verwalterzustimmung für den Verkauf? Möchten Sie Ihrer Werte schützen udn die WEG auf neue Beine stellen?
Ihre aktuelle Verwaltung ist nicht greifbar oder unzuverlässig?
Nach § 24 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können Miteigentümer ab einem Miteigentumsanteil von 25% eine außerordentliche Wohnungseigentümerversamlung zu verlangen. Haben Sie selbst nicht genug Miteigentumsanteile aber Mitstreiter an Ihrer Seite? Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen gerne die Möglichkeiten zur Übernahme der Verwaltung.
Derzeit existiert keine ordentliche Verwaltung?
Wenn keine ordentliche Verwaltung existiert oder greifbar ist, können wir mit Ihrer Vollmacht eine außerordentliche Versammluing einberufen.
In dieser Versammlung können Sie uns per Beschluss als Verwalter vorschlagen und beschließen lassen. Gerne prüfen wir den Sachverhalt des evetnuell bestehenden Verwaltervertrags mit Ihnen zusammen im Vorfeld.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.